Die Berechnung der Einkünfte aus Haus- und Grundbesitz nach § 12 AusglV in der ab 1.1.2001 gültigen Fassung
Neue Rechtslage ab 1.1.2001
Die Vorschrift des
§ 12 der Ausgleichsrentenverordnung
(AusglV) wurde durch die Verordnung zur Änderung der Ausgleichsrentenverordnung vom 13.11.2000 (BGBl. I, S. 1503) mit Wirkung vom 1.1.2001 wie nachstehend geändert: