Versorgungsberechtigter
bewohnt Zweifamilienhaus mit seiner Ehefrau; beide sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses mit einer Nutzfläche von insgesamt 400qm.
Davon sind
100 qm selbstgenutzt und
300 qm fremdvermietet.
Die Kaltmiete für die fremdvermietet Wohnung beträgt monatlich 800,00 .- DM.
Ergebnis:
Die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte sieht folgendermaßen aus: