Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Das Pflegegeld beträt je Kalendermonat:
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in Pflegestufe I |
205,- Euro |
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in Pflegestufe II |
410,- Euro |
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in Pflegestufe III |
665,- Euro |
Wichtig!
Wenn Sie die Leistungen nicht von einer Pflegekasse erhalten oder die Sachleistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den notwendigen Bedarf zu decken und Sie deswegen Sozialhilfe beantragen müssen, beachten Sie bitte, dass die Gewährung von Sozialhilfeleistungen einkommens- und vermögensabhängig ist.