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Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Das Pflegegeld beträt je Kalendermonat:

in Pflegestufe I

205,- Euro

in Pflegestufe II

410,- Euro

in Pflegestufe III

665,- Euro

Wichtig!

Wenn Sie die Leistungen nicht von einer Pflegekasse erhalten oder die Sachleistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den notwendigen Bedarf zu decken und Sie deswegen Sozialhilfe beantragen müssen, beachten Sie bitte, dass die Gewährung von Sozialhilfeleistungen einkommens- und vermögensabhängig ist.

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