Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt werden soll, können Sie verschiedene Hilfemöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Zuständig für die Gewährung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ist zunächst Ihre Pflegekasse (in der Regel die Krankenkasse).
Wenn Sie nicht pflegeversichert sind und auch nicht die Möglichkeit besteht, dass Sie noch in die Pflegeversicherung aufgenommen werden, können Sie sich an das Sozialamts - Hilfen für Pflegebedürftige - wenden und die Gewährung der Leistungen aus Sozialhilfemitteln (Hilfe zur Pflege) beantragen.