Ganzes Dokument anzeigen
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
Pflegegeld

Häusliche Pflege

Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt werden soll, können Sie verschiedene Hilfemöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Zuständig für die Gewährung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ist zunächst Ihre Pflegekasse (in der Regel die Krankenkasse).

Wenn Sie nicht pflegeversichert sind und auch nicht die Möglichkeit besteht, dass Sie noch in die Pflegeversicherung aufgenommen werden, können Sie sich an das Sozialamts - Hilfen für Pflegebedürftige - wenden und die Gewährung der Leistungen aus Sozialhilfemitteln (Hilfe zur Pflege) beantragen.

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe durch z.B. einen ambulanten Pflegedienst).
Die Pflegekasse gewährt häusliche Pflegehilfe im Kalendermonat:

in Pflegestufe I Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

384,- Euro

in Pflegestufe II Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

921,- Euro

in Pflegestufe III Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

1.432,- Euro

für Pflegebedürftige, die als Härtefalle anerkannt sind, Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von

1.918,- Euro

Wenn die gewährten Pflegesachleistungen nicht ausreichen, um die monatlichen Kosten des Pflegedienstes zu decken, beantragen Sie ggf. bei Ihrer Pflegekasse eine Höherstufung.
Kommt eine Höherstufung nicht in Betracht, kann die Übernahme der ungedeckten Kosten beim Sozialamt beantragt werden.

Pflegegeld

Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Das Pflegegeld beträt je Kalendermonat:

in Pflegestufe I

205,- Euro

in Pflegestufe II

410,- Euro

in Pflegestufe III

665,- Euro

Wichtig!

Wenn Sie die Leistungen nicht von einer Pflegekasse erhalten oder die Sachleistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den notwendigen Bedarf zu decken und Sie deswegen Sozialhilfe beantragen müssen, beachten Sie bitte, dass die Gewährung von Sozialhilfeleistungen einkommens- und vermögensabhängig ist.

Exekutive
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv