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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Einführung von Gerichtsgebühren

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Einführung von Gerichtsgebühren

Sozial verträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form für jedermann sollen die Eingangs- und Kostenflut im sozialgerichtlichen Verfahren eindämmen.

Am 13.02.2004 hat der Bundesrat mit einer breiten parteiübergreifenden Mehrheit die Einbringung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes" in Gestalt der Beschlussempfehlungen des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des Rechtsausschusses vom 06.02.2004 in den Bundestag beschlossen. Dieser hat am 27.05.2004 erstmalig über das Vorhaben beraten und eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung beschlossen.

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