Auf der Rückseite des Ausweises wird der GdB eingetragen und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs beim Versorgungsamt, unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig z. B. für die Steuererstattung). In den für Merkzeichen reservierten Feldern sind folgende Eintragungen möglich:
Schwerbehinderte die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können ( Merkzeichen G, aG, H, Bl sowie GI und - unter bestimmten Voraussetzungen - Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte) erhalten vom Versorgungsamt einen grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis. In den Ausweis können je nach Behinderung folgende Merkzeichen eingetragen sein, die wiederum zu Vergünstigungen (Nachteilsausgleich) im öffentlichen und privaten Bereich führen. Insoweit erhalten die Merkzeichen eine herausgehobene Bedeutung im Behindertenrecht. In der Folge wird jeweils auf die gesundheitlichen Voraussetzungen für die einzelnen Merkzeichen verwiesen (verlinkt) und zu den sich daraus ergebenden Vergünstigungen. Die Aufzählung der Vergünstigungen stellt hier jedoch nur eine Zusammenfassung der wichtigsten dar; eine detaillierte Beschreibung und Auseinandersetzungen finden Sie unter dem Portaleingang "Vergünstigungen". Dort sind die Vergünstigungen unter den diversen Lebensbereichen behinderter Menschen zusammengefasst.