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Welche Entscheidungsformen gibt es im Behindertenrecht?
Das im Behindertenrecht anzuwendende Verfahrensrecht kennt u.a. folgende Entscheidungsformen:
Schwerbehindertenausweis
Arten des Schwerbehindertenausweises
Grüner Schwerbehindertenausweis
Grün-oranger Schwerbehindertenausweis
Verlängerung eines Ausweises
Beiblatt
Fristen

Arten des Schwerbehindertenausweises

  • Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch , des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale, die Voraussetzung sind für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen , erhält der behinderte Mensch bei einem GdB von mindestens 50 einen
    • Ausweis in grüner Grundfarbe.
  • Bei Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wird ein
    • grün-oranger Ausweis ausgestellt.

Grüner Schwerbehindertenausweis

Auf der Rückseite des Ausweises wird der GdB eingetragen und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs beim Versorgungsamt, unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig z. B. für die Steuererstattung). In den für Merkzeichen reservierten Feldern sind folgende Eintragungen möglich:

Grün-oranger Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können ( Merkzeichen G, aG, H, Bl sowie GI und - unter bestimmten Voraussetzungen - Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte) erhalten vom Versorgungsamt einen grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis. In den Ausweis können je nach Behinderung folgende Merkzeichen eingetragen sein, die wiederum zu Vergünstigungen (Nachteilsausgleich) im öffentlichen und privaten Bereich führen. Insoweit erhalten die Merkzeichen eine herausgehobene Bedeutung im Behindertenrecht. In der Folge wird jeweils auf die gesundheitlichen Voraussetzungen für die einzelnen Merkzeichen verwiesen (verlinkt) und zu den sich daraus ergebenden Vergünstigungen. Die Aufzählung der Vergünstigungen stellt hier jedoch nur eine Zusammenfassung der wichtigsten dar; eine detaillierte Beschreibung und Auseinandersetzungen finden Sie unter dem Portaleingang "Vergünstigungen". Dort sind die Vergünstigungen unter den diversen Lebensbereichen behinderter Menschen zusammengefasst.

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