Rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) sollte die Verlängerung beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll. Die Ausweisgültigkeit darf auch von den örtlichen Gemeinden des Behinderten verlängert werden. Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis mehr frei), muss der neue Ausweis durch das Versorgungsamt ausgestellt werden.