Zum grün-orangen Freifahrtausweis stellt das Versorgungsamt auf Antrag ein Beiblatt in weißer Grundfarbe aus. Für die " Freifahrt " (unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr) muss das Beiblatt mit einer Wertmarke versehen sein.
Zusätzlich zum "Freifahrtausweis" und zum Beiblatt mit Wertmarke händigt des Versorgungsamt ein Streckenverzeichnis aus. Das Verzeichnis enthält die Streckenabschnitte der Deutschen Bahn AG im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Schwerbehinderten.
Feststellungen der Versorgungsämter über eine Behinderung, den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale können geändert werden, wenn sich die Verhältnisse nach der letzten Feststellung wesentlich geändert haben.