Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 - 1 BvR 2515/95 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
1. § 1 Absatz 1 a Satz 1 des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub ( Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG ) in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG) vom 23. Juni 1993 (Bundesgesetzblatt I Seite 944) war mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
2. Ersetzt der Gesetzgeber die verfassungswidrige Regelung nicht bis zum 1. Januar 2006 durch eine Neuregelung, ist auf noch nicht abgeschlossene Verfahren das bis zum 26. Juni 1993 geltende Recht anzuwenden. Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.
Berlin, den 7. Januar 2005
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries