Handbücher zum Sozialen Entschädigungsrecht im PDF-Format
Das Soziale Entschädigungsrecht ist im Bereich der Sozialgesetzgebung in Deutschland das komplexeste und damit am schwierigsten anzuwendende Recht. Es handelt sich um ein Gesetzeswerk, das seit Jahrzehnten gültig ist und eine Fülle von Spezialvorschriften enthält, deren richtige Anwendung in der Praxis nur noch von wenigen Experten wirklich beherrscht wird. Zu diesen Vorschriften gehören insbesondere die Regelungen zum
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Berufsschadensausgleich (§ 30 Bundesversorgungsgesetz) und zur
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Hinterbliebenenrente (§§ 38 - 52 Bundesversorgungsgesetz)
Das global-help-Team freut sich, allen Praxisanwendern, Verbänden, Rechtsberatern, Anwälten, Sozialrichtern, Schwerbehindertenvertrauensleuten und anderen ehrenamtlichen Unterstützern und Helfern Handbücher zu den genannten Rechtsgebieten an die Hand zu geben. Über die Inhaltsverzeichnisse können Sie sich einen Gesamteindruck von den behandelten Themen machen. Gleichzeitig können Sie sich mittels zwei Leseproben einen inhaltlichen Eindruck verschaffen.
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Preisübersicht:
Handbuch zum Berufsschadensausgleich (nicht mehr erhältlich!)
Handbuch zur Hinterbliebenenversorgung (nicht mehr erhältlich!)
Inhaltsverzeichnis Handbuch Berufsschadensausgleich
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1. Grundsätzliches zum Berufsschadensausgleich
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2. Entwicklung und Rechtsvorschriften
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2.1 Geschichtlicher Überblick
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2.2 Grundlagen für Berufsschadensausgleich
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2.21 Grundprinzip
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2.211 Grundsatz des Berufsschadensausgleichs
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2.2111 Grundsätzliches Vorgehen:
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2.22 Maßgebende Rechtsvorschriften zum Berufsschadensausgleich
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2.221 BVG § 29
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2.222 BVG § 30
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2.223 BVG § 62
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2.224 Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 bis 12 und des § 40a Abs. 1 bis 5 des Bundesversorgungsgesetzes
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2.23 Allgemeine Voraussetzungen
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2.231 Grad der MdE
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2.232 Gleichstellung mit Schwerbeschädigten
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2.3 Prüfung §§ 29 und 30 BVG
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2.31 Anwendung § 29 BVG (REHA)
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2.311 Rehabilitation vor Berufsschadensausgleich
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2.312 Prüfung der Zumutbarkeit im Rahmen des § 29 Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei Berechtigten nach den Nebengesetzen
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2.313 Anwendung § 30 Abs. 2 BVG
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2.314 Beurteilungsmaßstab für den Umfang der Höherbewertung der MdE
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2.315 Feststellung der Einkommensminderung
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2.316 Beweiserleichterung bei besonderer beruflicher Betroffenheit beim Ausscheiden aus dem Beruf (1995)
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2.317 Erfolgreicher Abschluss von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen und anschließender Nichtvermittelbarkeit in den Umschulungsberuf
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2.4 Antragstellung und Sachverhaltsaufklärung
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3. Die Feststellung des Berufsschadensausgleichs
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3.1 Welche Formen des BSA gibt es derzeit?
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3.11 Mögliche Fallgruppen
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3.2 Berechnungs- und Anwendungsschema
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3.21 Schematische Darstellung
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3.22 Nachträgliche Beachtung eines durch Erlangen einer neuen Berufsposition ausgeglichenen Berufsschadens, wenn der Beschädigte die neue Berufsposition nicht schädigungsbedingt aufgegeben hat
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3.23 Ermittlung des Hätte-Berufes nach § 30 Abs. 4 Satz 1 BVG und des Vergleichseinkommens nach § 30 Abs. 5 BVG durch Nachzeichnen des beruflichen Werdegangs
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3.24 Beweismaßstäbe bei der Feststellung des Hätte-Berufes
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3.25 Fall Daten Mechatroniker mit OEG-Schädigung
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3.26 Grafik (Mechatroniker)
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3.27 Fall-Daten Mechatroniker Nachschaden
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3.271 Weitere Alternative:
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3.28 Grafik Mechatroniker (mit Variante Nachschaden)
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3.29 Grafik (Mechatroniker-Nachschaden)
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3.30 Fall-Daten Mechatroniker Rentenminderung
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3.31 Grafik Mechatroniker Rentenminderung
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3.32 Grafik Mechatroniker Rentenminderung
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3.33 Nachzeichnen des Berufsweges Soldat auf Zeit
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3.34 Grafik Soldat auf Zeit
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3.35 Falldaten Hausfrau
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3.36 Grafik Hausfrau
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3.37 Schädigungsbedingter Einkommensverlust (Kausaltheorie der wesentlichen Bedingung)
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3.371 Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Einkommensverlust und Schädigungsfolgen
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3.38 Beweisanforderungen an die haftungsbegründende Kausalität
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3.39 Arbeitslosigkeit OEG
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3.391 Berufsschadensausgleich bei Geburt eines Kindes und Inanspruchnahme der Elternzeit
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3.4 Prüfungsweg, wenn kein lfd. Berufsschadensausgleich im Entscheidungszeitraum gezahlt wird
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3.41 Grafische Darstellung:
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3.5 Prüfungsweg, wenn lfd. Berufsschadensausgleich im Entscheidungszeitraum gezahlt wird
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3.51 Grafische Darstellung:
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3.52 Grundvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
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4. Berechnungsgrundlage Vergleichseinkommen
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4.1 Vergleichseinkommen nach § 30 Abs. 5 BVG (Tabellen)
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4.11 Die Vergleichseinkommen
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4.12 Feststellung der Berufs- und Wirtschaftsgruppe
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4.13 Anwendung § 2 BSchAV zu § 30 BVG
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4.14 Anwendung §§ 3 - 7 BSchAV zu § 30 BVG
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4.15 Anwendung § 3 BSchAV
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4.2 Eingruppierung § 3
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4.21 Eingruppierungstechnik
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4.22 Frage zur Anwendung der WZ 93:
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4.23 Beispiel für Eingruppierung
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4.24 Wegfall der Einstufungsmöglichkeit "Junggesellen" bei den Vergleichseinkommen für Arbeiter in ausgewählten Handwerkszweigen zum 01.07.1998
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4.25 Anwendung § 8 BSchAV zu § 30 Abs. 3 BVG
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4.251 Anwendung der Vorschrift
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4.3 Beweiserleichterungsgrundsatz:
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4.31 Ausscheiden aus dem Erwerbsleben unter Inanspruchnahme einer gesetzlichen Altersgrenze
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4.32 Flexible Altersgrenzen
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4.33 Flexible Altersgrenzen Auszug aus dem Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19.11.2000
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4.331 Frauen-Altersrente
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4.332 Altersrente langjährig Versicherter
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4.333 Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
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4.334 Altersrente
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4.335 Die Regelaltersgrenze liegt bei 65 Jahren
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4.336 Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge in Kraft getreten
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4.4 Prüfungsschema Altersgrenze für Schwerbehinderte wurde in Anspruch genommen ?
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4.5 Verbindung zwischen altersbedingtem Ausscheiden, SF-bedingtem Ausscheiden, § 8 Abs. 2 BSchAV
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5. Ermittlung des zu berücksichtigenden Brutto- bzw. Nettoeinkommen
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5.1 Ermittlung des Bruttoeinkommens nach § 9 BSchAV zu § 30 Abs. 3 BVG
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5.11 Als Bruttoeinkommen nach § 9 der DVO zu § 30 Abs. 3 - 12 BVG gelten
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5.12 Schlüsselverzeichnis der anzurechnenden Einkünfte/Einkommen
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5.13 Einkünfte aus Vermögen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 BSchAV (Einkünfte aus vermietetem Einfamilienhaus)
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5.2 Einkünfte aus Kapitalvermögen:
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5.3 Berechnung der vom Einkommen abhängigen Versorgungsbezüge Stichwort: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
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5.31 Berücksichtigung von Renten aus einer privaten Unfallversicherung bei der
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5.4 Ermittlung des Nettoeinkommens nach § 30 Abs. 8 BVG
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5.41Gesetzestext:
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5.42 Werte:
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5.5 Ermittlung des Netto-Vergleichseinkommens nach § 30 Abs.7 BVG
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6. Die Berechnung des Berufsschadensausgleichs
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6.1 Die einzelnen Berechnungsformen
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6.11 Brutto-Berechnung nach § 30 Abs. 3 - 5 BVG
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6.111 Berechnungsbeispiel:
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6.12 Netto-Berechnung nach § 30 Abs. 6 - 10 BVG
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6.13 Ermittlung Netto-Einkommen Normal BSA:
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6.2 Nachschaden nach § 30 Abs. 11 BVG
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6.21 Bruttoberechnung Nachschaden
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6.22 Fall-Daten Mechatroniker Nachschaden
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6.221 Weitere Alternative:
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6.23 Nettoberechnung Nachschaden
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6.231 Ermittlung Nettoeinkommen Nachschaden:
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6.24 Berufsschadensausgleich bei Geburt eines Kindes und Inanspruchnahme der Elternzeit
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6.25 Fall-Daten Mechatroniker (Kinderbetreuung)
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6.251 Weitere Alternative:
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6.3 BSA Brutto bei Kinderbetreuung
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6.31 BSA Netto Bei Kinderbetreuung
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6.32 BSA-"Nachschaden-Netto" bei Kinderbetreuung:
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6.4 Schädigungsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und Nachschaden
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6.5 Nachschaden und Rentenminderung
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6.51 Rentenminderung
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6.52 Rentenminderung im Beitrittsgebiet
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6.53 Darstellung der Berechnung auf der Grundlage des konkret ermittelten Rentenverlustes:
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6.54 Regelung für Hausfrauen nach § 30 Abs. 12 und 16 BVG
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6.55 Hausfrau nach § 30 Abs. 12 BVG (Regelung ab 1.7.1990)
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6.551 Darstellung der Berechnung:
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6.56 Schwerbeschädigte Hausfrau nach § 30 Abs. 16 BVG (Regelung bis 30.6.1990)
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6.561 Darstellung der Berechnung:
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6.57 Anwendung § 62 Abs. 4 BVG bei Auflösung des Haushalt Gesetzestext:
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7. Härteausgleich
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8. Besitzstand nach § 14 BSchAV
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8.1 Besitzstand 2003
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8.2 Besitzstand 2005
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8.3 Besitzstandregelung 2004
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8.4 Besitzstandregelung 2007
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9. Ruhen nach § 30 Abs. 13 BVG
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9.1 Erhöhung der Grundrente nach § 30 Abs. 2 oder § 31 BVG
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10. Bindungswirkung, Neufeststellung und Rücknahme von Entscheidungen
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10.1 Bindung der Entscheidung, Neufeststellung, Aufhebung, Rücknahme
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10.2 Bindung bei Gewährung von Berufsschadensausgleich
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10.3 Bindung bei ablehnenden Entscheidungen
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10.4 Bindung bei vorläufiger Festsetzung des Berufsschadensausgleichs nach § 60a Abs. 1 Satz 2 BVG i.V. m. § 22 Abs. 5 VfG
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10.5 Neufeststellung der Grundlagen des Vergleichseinkommens
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10.6 Rücknahme von Entscheidungen bezüglich BSA (Einstufung)
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10.7 Beginn und Ende der Leistung
Leseprobe aus dem Inhalt (Berufsschadensausgleich)
Inhaltsverzeichnis Handbuch Hinterbliebenenversorgung
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1. Überblick über die Hinterbliebenenversorgung im Sozialen Entschädigungsrecht nach § 9 BVG
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1.1.Allgemeines zur Hinterbliebenenversorgung
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1.2 Übersicht über die möglichen Anspruchsformen und rechtlichen Kombinationsmöglichkeiten
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2. Anspruchsfeststellung nach §§ 38 - 52 BVG
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2.1 Anwendung § 38 BVG
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2.11 Kausaltheorie der wesentlichen Bedingung
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2.12 Anwendung VV Nr. 1 zu § 38 BVG (1 Jahr länger gelebt)
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2.2 Anwendung § 52 BVG
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2.21 Renten wegen Todes bei Verschollenheit (SGB VI)
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2.3 Anwendung § 42 BVG
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2.31 Anwendung § 42 bei Scheidung nach dem 30.6.1977
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2.4. Anwendung § 43 BVG
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3. Anspruch nach § 48 BVG
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3.1 Rechtsgeschichtliche Entwicklung des § 48 Bundesversorgungsgesetz
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3.2 Gesetzestext
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3.21 Vorschrift des § 48 Abs. 1 BVG
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3.3 Vorschrift des § 48 Abs. 2 BVG
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3.4 Grafische Übersicht
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3.41 Ermittlung der Höhe der abgeleiteten Witwenversorgung
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3.5 Übersicht zur Anwendung des § 48 BVG mit aktuellen Einkommensgrenzen
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3.6 Prüfung bzw. Feststellung der jeweiligen Anspruchsgrundlage mit aktenmäßiger Dokumentation
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3.7 Feststellung der besonderen Rentenminderung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG (konkrete schädigungsbedingte Minderung der Witwenversorgung)
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3.71 Die Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG
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3.8. Einkommensgrenzen bei der Anwendung des § 48 BVG
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4. Die laufenden Rentenleistungen der Witwenversorgung
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4.1 Grundrente
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4.11 Rechtsgrundlage § 40 BVG volle Grundrente
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4.12 Grundrente in Höhe von 2/3 nach § 48 BVG
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4.2 Ausgleichsrente nach § 41 BVG
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4.21 Grundvoraussetzungen
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4.22 Zu berücksichtigende Einkünfte
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4.23 Schlüsselverzeichnis anzurechnendes Einkünfte/Einkommen
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4.24 Berechnungsbeispiel Ausgleichsrente
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4.3. Schadensausgleich
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4.31 Fallgruppen
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4.32 Berechnungsschema zum Schadensausgleich
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4.321 Schematische Darstellung
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4.33 Ermittlung des Hätte-Berufes nach § 40a BVG und des Vergleichseinkommens durch Nachzeichnen des beruflichen Werdegangs (Hätte-Variante und Hat-Variante)
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4.34 Beweismaßstäbe bei der Feststellung des Hätte-Berufes
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4.35 Kausalitätsprüfung beim Schadensausgleich
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4.36 Anspruchsvoraussetzungen
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4.37 Besitzstand nach § 11 BSchAV Vergleichseinkommen
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4.4 Pflegeausgleich nach § 40b BVG
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4.41 Rechtsgeschichtliche Entwicklung des § 40 b Bundesversorgungsgesetz
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4.42 Wesentliche Änderung durch das 20. KOV-Anpassungsgesetz
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4.43 Änderung der Anspruchsvoraussetzungen durch das Pflegeversicherungsgesetz zum 1.4.1995
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4.44 Ist der Pflegeausgleich ein eigener Anspruch ohne dass ein Grundanspruch auf Witwenversorgung nach § 38 BVG oder § 48 BVG gegeben ist
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4.45 Die Berechnung des Pflegeausgleichs nach § 40 b Bundesversorgungsgesetz bei mehreren Pflegezulagestufen
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4.46 Die Berechnung des Pflegeausgleichs nach § 40 b Bundesversorgungsgesetz bei einer Pflegezulagestufe
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4.47 Pflegeausgleich und Rentenanpassung
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4.48 Zusammenfassung
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4.49 Berechnungsbeispiel entsprechend dem Text zum 1.6.02
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4.491 Pflegezeiten
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4.50 Berechnungsbeispiel entsprechend dem Text zum 1.7.07
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5. Berechnung bei wiederaufgelebtem Anspruch nach § 44 BVG
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5.1 Wiederverheiratung und Heiratsabfindung
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5.2 Auflösung der neuen Ehe
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5.3 Anwendung § 44 Abs. 5 BVG
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5.31 Anzurechnende Ansprüche
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5.32 Verrentung einmaliger Leistungen
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5.3211 Berechnungsbeispiel: 5.33 Versorgung einer sogenannten "hinkenden Ehe"
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5.34 Anrechnungsbeschränkung nach § 44 Abs. 5 BVG
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5.35 Anrechnungsbeschränkung bei Weihnachtsgeld
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6. Waisenrentenanspruch nach § 45 BVG
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6.1 Anspruchsformen
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6.2 Rechtsgrundlagen für Waisenrentenanspruch
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6.21 Anwendung § 48 Abs. 1 Satz 3 BVG (Rentenminderung) bei Waisen:
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6.3 Statusrechtliche Voraussetzungen als Kind des Verstorbenen
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6.4 Persönliche Anspruchsvoraussetzungen nach § 45 BVG
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6.5 Schulausbildung, Berufsausbildung oder freiwilliges gemeinnütziges Jahr
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6.51 Übergangszeiten während der Schulausbildung und Berufsausbildung
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6.52 Berücksichtigung von Zeiten der Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung und Berufsausbildung
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6.53 Beispiel für Berechnung bei Berücksichtigung von Zeiten der Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung und Berufsausbildung.
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6.6 Waisenrente ab dem 18. Lj. bis über das 27. Lebensjahr hinaus bei Gebrechlichkeit nach § 45 Abs. 3 Buchst. C) BVG
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6.61 Feststellung der Bedürftigkeit nach § 45 Abs. 3 Satz 2 BVG
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6.611 Berechnungsbeispiel für Feststellung der Bedürftigkeit nach § 45 Abs. 3 BVG
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7. Leistungen der Waisenversorgung
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7.1 Grundrente
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7.12 Anrechnung auf Sozialhilfe
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7.13 Berechnungsbeispiel Grundrente
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7.2 Ausgleichsrente
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7.21 Anrechnung Unterhalt nach § 4 Ausgleichsrentenverordnung
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7.22 Anrechnung Unterhalt nach § 15 Ausgleichsrentenverordnung
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7.23 Berechnungsbeispiel Waisen-Ausgleichsrente
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8. Berechnung der Elternrente
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8.1 Anspruchsformen
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8.2 Ermittlung des Rentenumfangs
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8.3 Berechnungsbeispiele
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9. Verschiedenes zum Hinterbliebenenrecht
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9.1 Antragstellung
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9.2 Rentenbeginn nach §§ 60 und 61 BVG
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9.3 Ruhen der Versorgung nach § 65 BVG
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9.4 Kapitalabfindung
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9.5 Bestattungsgeld
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9.6 Hinweise bei einer Rentenumstellung durch Rentenanpassungsgesetze
Leseprobe aus dem Inhalt (Hinterbliebenenversorgung)