Paragraph 48 BVG-Rechner

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Durch das zunehmende Alter der Kriegsbeschädigten und die damit gegebene höhere Sterblichkeit ist die Versorgungsverwaltung zu einem hohen Anteil mit Entscheidungen über Witwenansprüche beschäftigt. Der Gesetzgeber hat für diesen Personenkreis verschiedene rechtliche Lösung gefunden, die im Bundesversorgungsgesetz enthalten sind.

Unser § 48 BVG -Rechner ist als Exceldatei verfügbar, d.h. Voraussetzung für die Funktion ist eine installierte Microsoft Officeversion bzw. eine separate Excelinstallation (ab Version 2000).

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