Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juni 2007 (BGBl. I S. 1037) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
-
1. In der Besoldungsgruppe A 15 werden
-
a) nach der Amtsbezeichnung "Gesandter" die Amtsbezeichnung "Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis "4)" eingefügt und
-
b) die Amtsbezeichnung "Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis "4)" gestrichen.
-
2. In der Besoldungsgruppe A 16 werden
-
a) nach der Amtsbezeichnung "Gesandter" die Amtsbezeichnung "Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis "5)" eingefügt und
-
b) die Amtsbezeichnung "Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit" und der Fußnotenhinweis "5)" gestrichen.
-
3. In der Besoldungsgruppe B 3 werden
-
a) nach der Amtsbezeichnung "Bundesbankdirektor" die Amtsbezeichnung "Direktor bei der Bundesagentur für Arbeit" und der Zusatz "? als Leiter der Familienkasse ?" eingefügt und
-
b) die Amtsbezeichnung "Direktor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit" und der Zusatz "? als Leiter einer großen und bedeutenden Unterabteilung beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ?" durch die Amtsbezeichnung "Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit" und den Zusatz "? als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ?" ersetzt.
-
4. In der Besoldungsgruppe B 5 werden
-
a) nach der Amtsbezeichnung "Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung" und dem Zusatz "? als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist ?" die Amtsbezeichnung "Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz "? als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ?" und der Fußnotenhinweis "4)" eingefügt und
-
b) die Amtsbezeichnung "Oberdirektor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz "? als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung ?" und der Fußnotenhinweis "4)" gestrichen.
-
5. In der Besoldungsgruppe B 6 werden
-
a) nach der Amtsbezeichnung "Direktor beim Bundesverfassungsgericht" die Amtsbezeichnung "Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz "? als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ?" und der Fußnotenhinweis "10)" eingefügt und
-
b) die Amtsbezeichnung "Oberdirektor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit", der Zusatz "? als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung ?" und der Fußnotenhinweis "10)" gestrichen.