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Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Inhalt und Aufgabe der Sozialhilfe
§ 2 Nachrang der Sozialhilfe
§ 3 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles
§ 3a Vorrang der offenen Hilfe
§ 4 Anspruch auf Sozialhilfe
§ 5 Einsetzen der Sozialhilfe
§ 6 Vorbeugende Hilfe, nachgehende Hilfe
§ 7 Familiengerechte Hilfe
§ 8 Formen der Sozialhilfe
§ 9 Träger der Sozialhilfe
§ 10 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege
Abschnitt 2 Hilfe zum Lebensunterhalt
Abschnitt 3 Hilfe in besonderen Lebenslagen
Abschnitt 4 Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Abschnitt 5 Verpflichtungen anderer
Abschnitt 6 Kostenersatz
Abschnitt 7 Einrichtungen, Arbeitsgemeinschaften
Abschnitt 8 Träger der Sozialhilfe
Abschnitt 9 Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
Abschnitt 10 Verfahrensbestimmungen
Abschnitt 11 Sonstige Bestimmungen
Abschnitt 12 Sonderbestimmung zur Sicherung der Eingliederung behinderter Menschen
Abschnitt 13 Sozialhilfestatistik
Abschnitt 14 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anhang
§ 1 Inhalt und Aufgabe der Sozialhilfe
  • (1) Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen.
  • (2) Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken.
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