Mit dem Bundeserziehungsgeldgesetz verbessern sich für Eltern die Voraussetzungen für die gemeinsame partnerschaftliche Betreuung ihres Kindes ohne eine wesentliche Einschränkung ihrer gleichzeitigen Berufstätigkeit. Zu seinem wesentlichen Inhalt gehören neben dem Angebot eines höheren monatlichen Erziehungsgeldes auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Elternzeit von Vater und Mutter sowie der grundsätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Unabhängig davon, ob eine Frau berufstätig ist oder nicht, hat sie nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Erziehungsgeld. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen bereits die Änderungen durch das Reformgesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit, welches am 01.01.2001 in Kraft getreten ist.
Sollte Ihnen das Lesen des nachfolgenden Textes zu aufwendig sein, so können sie dies einfacher über unseren Erziehungsgeldrechner erfahren.