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Das Bundeserziehungsgeld
Aktuelle Informationen zum Bundeserziehungsgeld
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung ab 1.1.2004
EU/EWR-Ausländer
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Einkommensgrenzen
Rundung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004
Wie wird das Jahreseinkommen ermittelt?
Erziehungsgeld und Entgeldersatzleistungen
Keine Anrechung auf andere Sozialleistungen
Beginn der Leistungsgewährung
Mindestbetragsregelung
Sonderregelung:
Vorzeitiges Ende der Zahlungen
An wen wird das Erziehungsgeld gezahlt?
Antragstellung
Landeserziehungsgeld
Die Länder

Das Bundeserziehungsgeld

Mit dem Bundeserziehungsgeldgesetz verbessern sich für Eltern die Voraussetzungen für die gemeinsame partnerschaftliche Betreuung ihres Kindes ohne eine wesentliche Einschränkung ihrer gleichzeitigen Berufstätigkeit. Zu seinem wesentlichen Inhalt gehören neben dem Angebot eines höheren monatlichen Erziehungsgeldes auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Elternzeit von Vater und Mutter sowie der grundsätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Unabhängig davon, ob eine Frau berufstätig ist oder nicht, hat sie nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Erziehungsgeld. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen bereits die Änderungen durch das Reformgesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit, welches am 01.01.2001 in Kraft getreten ist.

Sollte Ihnen das Lesen des nachfolgenden Textes zu aufwendig sein, so können sie dies einfacher über unseren Erziehungsgeldrechner erfahren.

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