Antragstellung
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Bundeserziehungsgeld erstes Lebensjahr bis zum Ende des 6. Lebensmonats
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Bundeserziehungsgeld zweites Lebensjahr frühestens ab 9. Lebensmonat, spätestens bis zum Ende des 18. Lebensmonats,
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Landeserziehungsgeld
drittes Lebensjahr frühestens ab 21. Lebensmonat, spätestens bis zum Ende des 30. Lebensmonats
Die Bearbeitung von Erziehungsgeldanträgen ist Ländersache und muss bei folgenden Stellen schriftlich beantragt werden:
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Baden-Württemberg: Landeskreditbank Karlsruhe
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Bayern: Versorgungsämter
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Bremen und Bremerhaven: Amt für soziale Dienste bzw. Jugendamt
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Hamburg: Bezirksamt
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Hessen: Versorgungsämter
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Niedersachsen: Städte und Gemeinden
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Nordrhein-Westfalen: Versorgungsämter
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Rheinland-Pfalz: Jugendämter
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Saarland: Versorgungsämter
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Schleswig-Holstein: Versorgungsämter
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Brandenburg: Jugendämter
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Neubrandenburg: Versorgungsämter
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Sachsen-Anhalt: Versorgungsämter
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Thüringen: Versorgungsämter
Für allgemeine Auskünfte stehen auch die gesetzlichen
Krankenkassen
, das Sozialamt oder die Kindergeldstellen bereit.
Diese Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie einen Antrag auf Erziehungsgeld stellen:
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Antragsformular
Dieses liegt bei Ihrer Erziehungsgeldstelle aus. Sie bekommen es oftmals außerdem bei der Krankenkasse oder bereits im Krankenhaus.
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Geburtsurkunde des Kindes
Diese wird beim Standesamt ausgestellt.
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Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
Sie erhalten einen entsprechenden Vordruck bei Ihrer Erziehungsgeldstelle.
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Für Angestellte: Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
Diese bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse.
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Für Beamte: Bescheinung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes.
Das Erziehungsgeld sollte so bald wie möglich nach der Geburt beantragt werden. Denn zum einen ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen, vor deren Abschluss kein Erziehungsgeld gezahlt wird. Und zum anderen wird das Geld rückwirkend nur für höchstens 6 Monate gezahlt.
Das Erziehungsgeld muss schriftlich für jeweils ein Lebensjahr beantragt werden. Der Antrag für das zweite Jahr kann frühestens ab dem 9. Lebensmonat erfolgen.
Erziehungsgeldrechner
Der
hier
verfügbare Erziehungsgeldrechner leistet Ihnen wertvolle Hilfe bei der Prüfung, ob Ihnen aufgrund Ihrer Verhältnisse Erziehungsgeld zusteht oder nicht. Wenn Sie alle geforderten Daten eingegeben haben können Sie das Ergebnis ausdrucken und als begründende Unterlage Ihrem Antrag beifügen. Nehmen Sie diesen Service in Anspruch; er ist Online verfügbar und ohne jegliche Kosten.