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Das Bundeserziehungsgeld
Aktuelle Informationen zum Bundeserziehungsgeld
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung ab 1.1.2004
EU/EWR-Ausländer
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Einkommensgrenzen
Rundung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004
Wie wird das Jahreseinkommen ermittelt?
Erziehungsgeld und Entgeldersatzleistungen
Keine Anrechung auf andere Sozialleistungen
Beginn der Leistungsgewährung
Mindestbetragsregelung
Sonderregelung:
Vorzeitiges Ende der Zahlungen
An wen wird das Erziehungsgeld gezahlt?
Antragstellung
Landeserziehungsgeld
Die Länder

Beginn der Leistungsgewährung

Erziehungsgeld wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gewährt.

Für Geburten/Adoptionen bis einschließlich 31.12.2001 erfolgt die Anspruchsberechnung weiterhin in DM. Der Betrag wird nach dem offiziellen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet und centgenau ausbezahlt.

Das Erziehungsgeld wird für j e d e s Kind gezahlt.

Wird während der Bezugszeit von Erziehungsgeld ein weiteres Kind geboren, steht auch für dieses für maximal 24 Monate Erziehungsgeld zu.

Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Bezug von Erziehungsgeld, besteht ein Wahlrecht. Die Entscheidung wer von den Eltern Zahlungsempfänger ist, muss der zahlenden Behörde bis zum Ablauf des 3. Lebensmonats des Kindes schriftlich mitgeteilt werden. Eine spätere Änderung der Bezugsberechtigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es muss dann ein wichtiger Grund vorliegen (z.B. erhält ein Arbeitsloser während der Dauer der Erziehungsgeldzahlungen einen Ganztagsjob etc.).

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