Das Erziehungsgeld wird nicht auf eventuelle
Sozialleistungen
wie
Ausbildungsförderung
,
Wohngeld
, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder das Kindergeld sowie Kinderzuschläge der Rentenversicherung angerechnet.
Bitte beachten:
Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld) gelten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004 als Einkommen.