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Das Bundeserziehungsgeld
Aktuelle Informationen zum Bundeserziehungsgeld
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung ab 1.1.2004
EU/EWR-Ausländer
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Einkommensgrenzen
Rundung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004
Wie wird das Jahreseinkommen ermittelt?
Erziehungsgeld und Entgeldersatzleistungen
Keine Anrechung auf andere Sozialleistungen
Beginn der Leistungsgewährung
Mindestbetragsregelung
Sonderregelung:
Vorzeitiges Ende der Zahlungen
An wen wird das Erziehungsgeld gezahlt?
Antragstellung
Landeserziehungsgeld
Die Länder

Keine Anrechung auf andere Sozialleistungen

Das Erziehungsgeld wird nicht auf eventuelle Sozialleistungen wie Ausbildungsförderung , Wohngeld , Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder das Kindergeld sowie Kinderzuschläge der Rentenversicherung angerechnet.

Bitte beachten:

  • Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld) gelten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004 als Einkommen.
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