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Das Bundeserziehungsgeld
Aktuelle Informationen zum Bundeserziehungsgeld
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung ab 1.1.2004
EU/EWR-Ausländer
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Einkommensgrenzen
Rundung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004
Wie wird das Jahreseinkommen ermittelt?
Erziehungsgeld und Entgeldersatzleistungen
Keine Anrechung auf andere Sozialleistungen
Beginn der Leistungsgewährung
Mindestbetragsregelung
Sonderregelung:
Vorzeitiges Ende der Zahlungen
An wen wird das Erziehungsgeld gezahlt?
Antragstellung
Landeserziehungsgeld
Die Länder

Rundung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004

Eine Minderung des Erziehungsgeldes bei Überschreiten der Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat wird künftig in Stufen von 50,- Euro (Bei Regelleistung) beziehungsweise 75,- Euro (bei Budgetleistung) vorgenommen statt linear wie bisher.

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