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Das Bundeserziehungsgeld
Aktuelle Informationen zum Bundeserziehungsgeld
Elternzeit
Neuerungen ab 1.1.2004
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung ab 1.1.2004
EU/EWR-Ausländer
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Einkommensgrenzen
Rundung des Erziehungsgeldes ab 1.1.2004
Wie wird das Jahreseinkommen ermittelt?
Erziehungsgeld und Entgeldersatzleistungen
Keine Anrechung auf andere Sozialleistungen
Beginn der Leistungsgewährung
Mindestbetragsregelung
Sonderregelung:
Vorzeitiges Ende der Zahlungen
An wen wird das Erziehungsgeld gezahlt?
Antragstellung
Landeserziehungsgeld
Die Länder

Aktuelle Informationen zum Bundeserziehungsgeld

Nach Zustimmung im Bundestag und Bundesrat wird das Haushaltbegleitgesetzesmit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf das Jahr 2004 zum 1.1.2004 in Kraft treten. Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf das Erziehungsgeldgesetz.

Mit der Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes soll den geänderten Lebensformen der Familien besser Rechnung getragen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Nachstehend sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst dargestellt:

Elternzeit

Erstmals können durch das Erziehungsgeldgesetz Eltern gleichzeitig Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) nehmen und dabei jeweils bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Damit können Familie und Beruf besser miteinander vereinbart und die Arbeit in der Familie partnerschaftlich geteilt werden.

Neuerungen ab 1.1.2004

Bei den Einkommensgrenzen gibt es folgende Änderungen:

  • Die Einkommensgrenzen in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes sollen für die Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, und für Eltern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf 30.000,- Euro pauschalisiertes Nettoeinkommen (bisher 51.130,- Euro) abgesenkt werden.
  • Bei Alleinerziehenden erfolgt eine Absenkung auf 23.000,- Euro pauschalisiertes Nettoeinkommen (bisher 38.350,- Euro).
  • Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld) gelten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes nunmehr als Einkommen.
  • Für Eltern, die sich für einen monatlichen Regelbetrag bis zum Ende des 2. Lebensjahres entschieden haben, sollen die Erziehungsgeldbeträge von 307,- auf 300,- Euro pro Monat geglättet werden. Eltern, die sich für ein Budgetangebot bis zum 1. Lebensjahr entschieden haben, sollen 450,- Euro monatlich (vorher 460,- Euro) erhalten.
  • Eine Minderung des Erziehungsgeldes bei Überschreiten der Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat wird künftig in Stufen von 50,- Euro beziehungsweise 75,- Euro vorgenommen statt linear wie bisher.

Durch die Absenkung der Einkommensgrenzen soll das Erziehungsgeld auf die wirklich bedürftigen unteren Einkommensschichten konzentriert werden.

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