Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Das Erziehungsgeld wird in zwei Varianten gewährt:
Es gibt die sogenannte
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Budget-Lösung
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monatlich 460,- Euro für Geburten ab 1.1.2001 für 12 Monate
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monatlich 450,- Euro für Geburten ab 1.1.2004
oder die
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24-Monate
Regelleistung
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monatlich 307,- Euro
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monatlich 300,- Euro für Geburten ab 1.1.2004.
Höhe und Dauer des Erziehungsgeldes
Wie viel und wie lange Erziehungsgeld gezahlt wird und für welche Variante Sie sich entscheiden (können), hängt vom monatlichen Einkommen ab. Bei einer Entscheidung für die Budgetregelung, bekommen Sie ein Jahr lang monatlich Euro 460,- (ab 1.1.2004 450,- Euro). Der Zeitraum kann nicht verlängert werden. Entscheidet man sich gegen die Budgetregelung, so erhält man zunächst ein Jahr lang monatlich den Regelbetrag von Euro 307,- (ab 1.1.204 monatlich 300,- Euro). Der Anspruch kann in diesem Fall um ein weiteres Jahr verlängert werden, wobei der Antrag dazu frühestens im 9. Lebensmonat des Kindes gestellt werden kann. Dabei sind allerdings noch folgende Besonderheiten zu beachten:
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Für Geburten ab 01.01.2001 wurde die Möglichkeit eingeführt, den Erziehungsgeldbezug auf 12 Monate zu beschränken, d.h. Sie verzichten auf die Zahlung des Erziehungsgeldes für das 2. Lebensjahr des Kindes. Dafür erhalten Sie für die Zeit bis zum 1. Geburtstag des Kindes eine monatliche Zahlung von 460,-Euro (ab 1.1.2004 450,- Euro). Diese Möglichkeit wird auch "Budget" genannt
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Soweit Sie diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben, besteht kein Anspruch auf Bundeserziehungsgeld für das 2. Lebensjahr, sowie kein Anspruch auf Landeserziehungsgeld für das 3. Lebensjahr
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Falls Erziehungsgeld wegen der
Einkommensgrenzen
nur für die ersten sechs Lebensmonate möglich ist, entfällt ebenfalls die Budgetmöglichkeit. Dann werden wie bisher 307,- Euro (ab 1.1.2004 300,- Euro) für längstens 24 Monate gezahlt.
Das bedeutet, dass maximal gezahlt werden können:
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für Geburten bis 31.12.2001 monatlich bis zu
600,- DM bei der Regelleistung bzw.
900,- DM beim Budget;
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für Geburten ab 01.01.2002 monatlich bis zu
307,- Euro bei der Regelleistung bzw.
460,- Euro beim Budget.
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Für Geburten ab 1.1.2004 monatlich bis zu
300,- Euro Regelleistung oder
450,- Euro Budgetleistung.