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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 Personen
Abschnitt 2 Sachen und Tiere
Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte
Titel 1 Geschäftsfähigkeit
Titel 2 Willenserklärung
Titel 3 Vertrag
Titel 4 Bedingung und Zeitbestimmung
Titel 5 Vertretung und Vollmacht
BGB § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
BGB § 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
BGB § 166 Willensmängel; Wissenszurechnung
BGB § 167 Erteilung der Vollmacht
BGB § 168 Erlöschen der Vollmacht
BGB § 169 Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters
BGB § 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
BGB § 171 Wirkungsdauer bei Kundgebung
BGB § 172 Vollmachtsurkunde
BGB § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
BGB § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
BGB § 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde
BGB § 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
BGB § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
BGB § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils
BGB § 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
BGB § 180 Einseitiges Rechtsgeschäft
BGB § 181 Insichgeschäft
Titel 6 Einwilligung und Genehmigung
Abschnitt 4 Fristen, Termine
Abschnitt 5 Verjährung
Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
Abschnitt 7 Sicherheitsleistung
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 167 Erteilung der Vollmacht

(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.

(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.

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