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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Abschnitt 1 Besitz
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
Abschnitt 3 Eigentum
Abschnitt 4 Dienstbarkeiten
Titel 1 Grunddienstbarkeiten
Titel 2 Nießbrauch
Untertitel 1 Nießbrauch an Sachen
BGB § 1030 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
BGB § 1031 Erstreckung auf Zubehör
BGB § 1032 Bestellung an beweglichen Sachen
BGB § 1033 Erwerb durch Ersitzung
BGB § 1034 Feststellung des Zustands
BGB § 1035 Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis
BGB § 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs
BGB § 1037 Umgestaltung
BGB § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk
BGB § 1039 Übermäßige Fruchtziehung
BGB § 1040 Schatz
BGB § 1041 Erhaltung der Sache
BGB § 1042 Anzeigepflicht des Nießbrauchers
BGB § 1043 Ausbesserung oder Erneuerung
BGB § 1044 Duldung von Ausbesserungen
BGB § 1045 Versicherungspflicht des Nießbrauchers
BGB § 1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung
BGB § 1047 Lastentragung
BGB § 1048 Nießbrauch an Grundstück mit Inventar
BGB § 1049 Ersatz von Verwendungen
BGB § 1050 Abnutzung
BGB § 1051 Sicherheitsleistung
BGB § 1052 Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung
BGB § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
BGB § 1054 Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung
BGB § 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers
BGB § 1056 Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs
BGB § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche
BGB § 1058 Besteller als Eigentümer
BGB § 1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
BGB § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft
BGB § 1059b Unpfändbarkeit
BGB § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs
BGB § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs
BGB § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs
BGB § 1060 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
BGB § 1061 Tod des Nießbrauchers
BGB § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
BGB § 1063 Zusammentreffen mit dem Eigentum
BGB § 1064 Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen
BGB § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
BGB § 1066 Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers
BGB § 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Untertitel 2 Nießbrauch an Rechten
Untertitel 3 Nießbrauch an einem Vermögen
Titel 3 Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
Abschnitt 5 Vorkaufsrecht
Abschnitt 6 Reallasten
Abschnitt 7 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Abschnitt 8 Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 1054 Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung

Verletzt der Nießbraucher die Rechte des Eigentümers in erheblichem Maß und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so kann der Eigentümer die Anordnung einer Verwaltung nach § 1052 verlangen.

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