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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 Personen
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
BGB § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
BGB § 2 Eintritt der Volljährigkeit
BGB §§ 3 bis 6
BGB § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
BGB § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger
BGB § 9 Wohnsitz eines Soldaten
BGB § 10
BGB § 11 Wohnsitz des Kindes
BGB § 12 Namensrecht
BGB § 13 Verbraucher *)
BGB § 14 Unternehmer *)
BGB §§ 15 bis 20
Titel 2 Juristische Personen
Abschnitt 2 Sachen und Tiere
Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte
Abschnitt 4 Fristen, Termine
Abschnitt 5 Verjährung
Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
Abschnitt 7 Sicherheitsleistung
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung

(1) Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.

(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.

(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

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