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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1 Kauf, Tausch *)
Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge *)
Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher *)
Titel 4 Schenkung
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Titel 6 Leihe
Titel 7 Sachdarlehensvertrag
Titel 8 Dienstvertrag *)
BGB § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
BGB § 611a Geschlechtsbezogene Benachteiligung
BGB § 611b Arbeitsplatzausschreibung
BGB § 612 Vergütung
BGB § 612a Maßregelungsverbot
BGB § 613 Unübertragbarkeit
BGB § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung
BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
BGB § 616 Vorübergehende Verhinderung
BGB § 617 Pflicht zur Krankenfürsorge
BGB § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
BGB § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
BGB § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers
BGB § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses
BGB § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
BGB § 623 Schriftform der Kündigung
BGB § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
BGB § 625 Stillschweigende Verlängerung
BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
BGB § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
BGB § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
BGB § 629 Freizeit zur Stellungssuche
BGB § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge
Titel 10 Mäklervertrag
Titel 11 Auslobung
Titel 12 Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag
Titel 14 Verwahrung
Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten
Titel 16 Gesellschaft
Titel 17 Gemeinschaft
Titel 18 Leibrente
Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten
Titel 20 Bürgschaft
Titel 21 Vergleich
Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
Titel 23 Anweisung
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25 Vorlegung von Sachen
Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung
Titel 27 Unerlaubte Handlungen
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 616 Vorübergehende Verhinderung

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

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