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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1 Kauf, Tausch *)
Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge *)
Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher *)
Titel 4 Schenkung
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
BGB § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
BGB § 550 Form des Mietvertrags
BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
BGB § 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
BGB § 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
BGB § 554a Barrierefreiheit
BGB § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
BGB § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
BGB § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
BGB § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
BGB § 557a Staffelmiete
BGB § 557b Indexmiete
BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
BGB § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
BGB § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
BGB § 558c Mietspiegel
BGB § 558d Qualifizierter Mietspiegel
BGB § 558e Mietdatenbank
BGB § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
BGB § 559a Anrechnung von Drittmitteln
BGB § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
BGB § 560 Veränderungen von Betriebskosten
BGB § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
BGB § 562 Umfang des Vermieterpfandrechts
BGB § 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts
BGB § 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
BGB § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
BGB § 562d Pfändung durch Dritte
BGB § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
BGB § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
BGB § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
BGB § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
BGB § 565 Gewerbliche Weitervermietung
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete
BGB § 566a Mietsicherheit
BGB § 566b Vorausverfügung über die Miete
BGB § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
BGB § 566d Aufrechnung durch den Mieter
BGB § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
BGB § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
BGB § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
BGB § 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
BGB § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
BGB § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
BGB § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
BGB § 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
BGB § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
BGB § 573b Teilkündigung des Vermieters
BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
BGB § 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
BGB § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
BGB § 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
BGB § 574b Form und Frist des Widerspruchs
BGB § 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
BGB § 575 Zeitmietvertrag
BGB § 575a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
BGB § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
BGB § 576a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
BGB § 576b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
BGB § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
BGB § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
Untertitel 3 Mietverhältnisse über andere Sachen
Untertitel 4 Pachtvertrag
Untertitel 5 Landpachtvertrag
Titel 6 Leihe
Titel 7 Sachdarlehensvertrag
Titel 8 Dienstvertrag *)
Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge
Titel 10 Mäklervertrag
Titel 11 Auslobung
Titel 12 Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag
Titel 14 Verwahrung
Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten
Titel 16 Gesellschaft
Titel 17 Gemeinschaft
Titel 18 Leibrente
Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten
Titel 20 Bürgschaft
Titel 21 Vergleich
Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
Titel 23 Anweisung
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25 Vorlegung von Sachen
Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung
Titel 27 Unerlaubte Handlungen
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 562d Pfändung durch Dritte

Wird eine Sache, die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden.

Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien

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