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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 1 Kauf, Tausch *)
Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge *)
Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher *)
Untertitel 1 Darlehensvertrag
BGB § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
BGB § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
BGB § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
BGB § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
BGB § 493 Überziehungskredit
BGB § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
BGB § 495 Widerrufsrecht
BGB § 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
BGB § 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
BGB § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
Untertitel 2 Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Untertitel 3 Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Untertitel 4 Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
Titel 4 Schenkung
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Titel 6 Leihe
Titel 7 Sachdarlehensvertrag
Titel 8 Dienstvertrag *)
Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge
Titel 10 Mäklervertrag
Titel 11 Auslobung
Titel 12 Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag
Titel 14 Verwahrung
Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten
Titel 16 Gesellschaft
Titel 17 Gemeinschaft
Titel 18 Leibrente
Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten
Titel 20 Bürgschaft
Titel 21 Vergleich
Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
Titel 23 Anweisung
Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
Titel 25 Vorlegung von Sachen
Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung
Titel 27 Unerlaubte Handlungen
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 491 Verbraucherdarlehensvertrag

(1) Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag) gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ergänzend die folgenden Vorschriften.

(2) Die folgenden Vorschriften finden keine Anwendung auf Verbraucherdarlehensverträge,

  • 1. bei denen das auszuzahlende Darlehen (Nettodarlehensbetrag) 200 Euro nicht übersteigt,
  • 2. die ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer zu Zinsen abschließt, die unter den marktüblichen Sätzen liegen,
  • 3. die im Rahmen der Förderung des Wohnungswesens und des Städtebaus auf Grund öffentlichrechtlicher Bewilligungsbescheide oder auf Grund von Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten unmittelbar zwischen der die Fördermittel vergebenden öffentlich-rechtlichen Anstalt und dem Darlehensnehmer zu Zinssätzen abgeschlossen werden, die unter den marktüblichen Sätzen liegen.

(3) Keine Anwendung finden ferner

  • 1. § 358 Abs. 2, 4 und 5 und die §§ 492 bis 495 auf Verbraucherdarlehensverträge, die in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes gerichtliches Protokoll aufgenommen oder notariell beurkundet sind, wenn das Protokoll oder die notarielle Urkunde den Jahreszins, die bei Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellten Kosten des Darlehens sowie die Voraussetzungen enthält, unter denen der Jahreszins oder die Kosten geändert werden können;
  • 2. § 358 Abs. 2, 4 und 5 und § 359 auf Verbraucherdarlehensverträge, die der Finanzierung des Erwerbs von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen dienen.
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