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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
BGB § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen
BGB § 305b Vorrang der Individualabrede
BGB § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
BGB § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
BGB § 306a Umgehungsverbot
BGB § 307 Inhaltskontrolle
BGB § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
BGB § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
BGB § 310 Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

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