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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1 Verpflichtung zur Leistung
Titel 2 Verzug des Gläubigers
BGB § 293 Annahmeverzug
BGB § 294 Tatsächliches Angebot
BGB § 295 Wörtliches Angebot
BGB § 296 Entbehrlichkeit des Angebots
BGB § 297 Unvermögen des Schuldners
BGB § 298 Zug-um-Zug-Leistungen
BGB § 299 Vorübergehende Annahmeverhinderung
BGB § 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs
BGB § 301 Wegfall der Verzinsung
BGB § 302 Nutzungen
BGB § 303 Recht zur Besitzaufgabe
BGB § 304 Ersatz von Mehraufwendungen
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 296 Entbehrlichkeit des Angebots

Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.

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