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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Titel 1 Verpflichtung zur Leistung
BGB § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
BGB § 241a Unbestellte Leistungen *)
BGB § 242 Leistung nach Treu und Glauben
BGB § 243 Gattungsschuld
BGB § 244 Fremdwährungsschuld
BGB § 245 Geldsortenschuld
BGB § 246 Gesetzlicher Zinssatz
BGB § 247 Basiszinssatz *)
BGB § 248 Zinseszinsen
BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
BGB § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
BGB § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
BGB § 252 Entgangener Gewinn
BGB § 253 Immaterieller Schaden
BGB § 254 Mitverschulden
BGB § 255 Abtretung der Ersatzansprüche
BGB § 256 Verzinsung von Aufwendungen
BGB § 257 Befreiungsanspruch
BGB § 258 Wegnahmerecht
BGB § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht
BGB § 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
BGB § 261 Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
BGB § 262 Wahlschuld; Wahlrecht
BGB § 263 Ausübung des Wahlrechts; Wirkung
BGB § 264 Verzug des Wahlberechtigten
BGB § 265 Unmöglichkeit bei Wahlschuld
BGB § 266 Teilleistungen
BGB § 267 Leistung durch Dritte
BGB § 268 Ablösungsrecht des Dritten
BGB § 269 Leistungsort
BGB § 270 Zahlungsort
BGB § 271 Leistungszeit
BGB § 272 Zwischenzinsen
BGB § 273 Zurückbehaltungsrecht
BGB § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts
BGB § 275 Ausschluss der Leistungspflicht *)
BGB § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners
BGB § 277 Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
BGB § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
BGB § 279
BGB § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
BGB § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
BGB § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
BGB § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
BGB § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
BGB § 285 Herausgabe des Ersatzes
BGB § 286 Verzug des Schuldners *)
BGB § 287 Verantwortlichkeit während des Verzugs
BGB § 288 Verzugszinsen *)
BGB § 289 Zinseszinsverbot
BGB § 290 Verzinsung des Wertersatzes
BGB § 291 Prozesszinsen
BGB § 292 Haftung bei Herausgabepflicht
Titel 2 Verzug des Gläubigers
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
BGB § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2

Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.

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