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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
Abschnitt 1 Erbfolge
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
BGB § 1942 Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
BGB § 1943 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
BGB § 1944 Ausschlagungsfrist
BGB § 1945 Form der Ausschlagung
BGB § 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung
BGB § 1947 Bedingung und Zeitbestimmung
BGB § 1948 Mehrere Berufungsgründe
BGB § 1949 Irrtum über den Berufungsgrund
BGB § 1950 Teilannahme; Teilausschlagung
BGB § 1951 Mehrere Erbteile
BGB § 1952 Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts
BGB § 1953 Wirkung der Ausschlagung
BGB § 1954 Anfechtungsfrist
BGB § 1955 Form der Anfechtung
BGB § 1956 Anfechtung der Fristversäumung
BGB § 1957 Wirkung der Anfechtung
BGB § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben
BGB § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung
BGB § 1960 Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
BGB § 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
BGB § 1962 Zuständigkeit des Nachlassgerichts
BGB § 1963 Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben
BGB § 1964 Erbvermutung für den Fiskus durch Feststellung
BGB § 1965 Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte
BGB § 1966 Rechtsstellung des Fiskus vor Feststellung
Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Titel 3 Erbschaftsanspruch
Titel 4 Mehrheit von Erben
Abschnitt 3 Testament
Abschnitt 4 Erbvertrag
Abschnitt 5 Pflichtteil
Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit
Abschnitt 7 Erbverzicht
Abschnitt 8 Erbschein
Abschnitt 9 Erbschaftskauf
BGB § 1963 Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben

Ist zur Zeit des Erbfalls die Geburt eines Erben zu erwarten, so kann die Mutter, falls sie außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder, wenn noch andere Personen als Erben berufen sind, aus dem Erbteil des Kindes verlangen. Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind geboren wird.

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