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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
Titel 1 Vormundschaft
Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft
Untertitel 2 Führung der Vormundschaft
Untertitel 3 Fürsorge und Aufsicht des Vormundschaftsgerichts
BGB § 1837 Beratung und Aufsicht
BGB § 1838
BGB § 1839 Auskunftspflicht des Vormunds
BGB § 1840 Bericht und Rechnungslegung
BGB § 1841 Inhalt der Rechnungslegung
BGB § 1842 Mitwirkung des Gegenvormunds
BGB § 1843 Prüfung durch das Vormundschaftsgericht
BGB § 1844
BGB § 1845 Eheschließung des zum Vormund bestellten Elternteils
BGB § 1846 Einstweilige Maßregeln des Vormundschaftsgerichts
BGB § 1847 Anhörung von Angehörigen
BGB § 1848
Untertitel 4 Mitwirkung des Jugendamts
Untertitel 5 Befreite Vormundschaft
Untertitel 6 Beendigung der Vormundschaft
Titel 2 Rechtliche Betreuung
Titel 3 Pflegschaft
Buch 5 Erbrecht
BGB § 1845 Eheschließung des zum Vormund bestellten Elternteils

Will der zum Vormund bestellte Vater oder die zum Vormund bestellte Mutter des Mündels eine Ehe eingehen, so gilt § 1683 entsprechend.

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