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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
Titel 2 Abstammung
Titel 3 Unterhaltspflicht
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften
BGB § 1601 Unterhaltsverpflichtete
BGB § 1602 Bedürftigkeit
BGB § 1603 Leistungsfähigkeit
BGB § 1604 Einfluss des Güterstands
BGB § 1605 Auskunftspflicht
BGB § 1606 Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
BGB § 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang
BGB § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
BGB § 1609 Rangverhältnisse mehrerer Bedürftiger
BGB § 1610 Maß des Unterhalts
BGB § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
BGB § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
BGB § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
BGB § 1612a Art der Unterhaltsgewährung bei minderjährigen Kindern
BGB § 1612b Anrechnung von Kindergeld
BGB § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
BGB § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit
BGB § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
BGB § 1615 Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
Untertitel 2 Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
Titel 5 Elterliche Sorge
Titel 6 Beistandschaft
Titel 7 Annahme als Kind
Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
Buch 5 Erbrecht
BGB § 1601 Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

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