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Das 1. Buch des Sozialgesetzbuchs, SGB I
Allgemeine Ausführungen
Inhalt des Sozialgesetzbuchs I
Bedeutung des SGB I
Soziale Rechte
Hilfen für den Bürger
Aufklärung
Beratung
Auskunft
Antragstellung
Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
Sozialgeheimnis
Grundsätze des Leistungsrechts

Bedeutung des SGB I

  • Dort sind alle Sozialgesetze aufgezählt, die noch nicht kodifiziert sind, so z.B. das bereits erwähnte Bundessozialhilfegesetz . Es ist geregelt, dass diese Gesetze bis zu ihrer Einordnung als Teile des Gesetzbuchs gelten. Dies bedeutet, dass der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs und SGB X , nämlich die Bestimmungen über das Verfahrensrecht, den Sozialdatenschutz und die Zusammenarbeit der Leistungsträger , auf diese Gesetze bereits vor der Einordnung anwendbar sind. Hieraus folgt, dass die Daten beim Sozialamt auch vor der Integration des Bundessozialhilfegesetzes in das Sozialgesetzbuch den Datenschutzvorschriften des Sozialgesetzbuchs unterliegen. Ebenso ist z. B. das Verwaltungsverfahrensrecht des Sozialgesetzbuchs auch vor der Einordnung durch die Ämter für Ausbildungsförderung oder die Sozialämter anzuwenden.
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