Schwangere Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II erhalten ab der 12. Schwangerschaftswoche 17 Prozent mehr Arbeitslosengeld. Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit mehreren minderjährigen Kindern bekommen zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes. Bei vier oder mehr Kindern erhalten Alleinerziehende 12 Prozent pro Kind dazu, allerdings maximal 60 Prozent des Regelsatzes.
Ein Kinderzuschlag soll vermeiden helfen, dass Familien Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beziehen müssen. Ihn gibt es nur, wenn sich die Eltern ohne Kind selbst versorgen könnten, also der Zuschlag vom Kind benötigt wird. Die maximale Höhe beträgt 140 Euro pro Kind. Den Zuschlag gibt es maximal für 36 Monate. Kindergeld und Wohngeldanteil des Kindes bleiben unberücksichtigt.
Das Kindergeld wird bei der Festlegung der Höhe des Arbeitslosengeldes II voll als Einkommen des Kindes angerechnet. Kinder erhalten von der Kommune die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten finanziert. Kinder ab drei Jahren haben einen vorrangigen Anspruch auf einen Kindergartenplatz oder Betreuung durch eine Tagesmutter, wenn dadurch möglich wird, dass ein Elternteil eine Arbeit aufnimmt. Die Kosten übernimmt ebenfalls die Kommune.