Bei Aufnahme einer neuen Arbeit können Empfänger von Arbeitslosengeld II für 24 Monate einen Zuschuß zum Arbeitslosengeld bekommen. Die Höhe hängt von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Die jeweiligen Summen legt das Bundeswirtschaftsministerium fest. Dieser Zuschuß bekommen allerdings nur diejenigen, deren Verdienst auch nach Aufnahme eines neuen Jobs nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Bei erneuter Berechnung der Bedürftigkeit gelten dieselben Freibeträge wie bei Einkommen von Familienangehörigen. Bei einem Bruttolohn bis zu 400 Euro sind es 15 Prozent auf das Netto, 30 Prozent auf das Netto für den Teils des Bruttolohns, der zwischen 400 und 900 Euro liegt und 15 Prozent auf das Netto für den Teil des Bruttolohns bis zu 1500 Euro. Bei Berechnung des Freibetrags werden vom Bruttolohn Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.