Alle Empfänger von Arbeitslosengeld II sind kranken-, pflege- und rentenversichert. Dafür zahlt der Bund für jeden Berechtigten pauschal 110 Euro Kranken- und 13 Euro Pflegeversicherung . Ausnahmen bilden die, die bereits familienversichert sind. Für den Mindestbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung werden 78 Euro monatlich überwiesen. Diejenigen, die nicht in gesetzliche Rentenversicherungen einzahlen, erhalten einen entsprechenden Zuschuß. Da bisher nicht alle Empfänger von Sozialhilfe rentenversichert sind, ergibt sich für diese Gruppe aus den Änderungen eine Verbesserung.
Wer kein ALG II erhält, weil sein Partner "zuviel" verdient ( mehr als ca. 1200 Euro netto), wird nicht von der Agentur für Arbeit versichert. Kranken- und Pflegeversicherung kann bei Ehepaaren gesichert werden, indem bei der Kasse Familienversicherung beantragt wird. Bei unverheirateten Paaren muss sich der Arbeitslose selbst versichern. Kann aufgrund der Kosten der Lebensunterhalt nicht mehr aus einem Einkommen gedeckt werden, gibt es einen Zuschuß. Details sind derzeit noch ungeklärt. Wer kein ALG II bekommt, wird von der BA auch nicht rentenversichert. Jedoch bescheinigt die Agentur in diesem Fall - sofern der Betroffene arbeitslos gemeldet ist - Anrechnungszeiten für die Rente, die aber deren Höhe nicht steigern.