Inkrafttreten
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt stufenweise in Kraft:
Am 1. Januar 2004 treten insbesondere in Kraft:
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Die Regelungen zur Bestimmung der Träger und der von Ihnen zu erbringenden Leistungen einschließlich der Regelungen zur Errichtung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern.
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Die im Rahmen der
Grundsicherung
für Arbeitsuchende vorgesehene Öffnungsklausel für das kommunale Optionsmodell.
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Die Rechtsverordnungsermächtigungen zur Durchführung der Bedürftigkeitsprüfung sowie zu Leistungspauschalierungen im Bereich der Kosten für Unterkunft sowie bei
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Leistungen für Erstausstattungen (Bekleidung und Wohnung).
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Die Regelungen zur Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (mit Ausnahme des Aussteuerungsbetrages (Inkrafttreten hier: 1.1.2005).
Am 1. Oktober 2004 treten in Kraft:
Die Regelungen zur Vorbereitung des Übergangs von Arbeitslosenhilfe- bzw. Sozialhilfebezug zum Arbeitslosengeld II, insbesondere Erhebung der erforderlichen Daten.
Am 1. Januar 2005 treten in Kraft:
Die Regelungen zur Durchführung der Leistungen der
Grundsicherung
für Arbeitsuchende (insbesondere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld).