Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Ausnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. (Miet)-Schulden in anderen Fällen können bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen als Darlehen oder Beihilfe vom Sozialamt übernommen werden. Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das von dem Leistungsberechtigten im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut überwiesen.