Die Kommune übernimmt die Kosten für Unterkunft (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) und Heizung, sofern sie angemessen sind. Dabei kommt es auf die Größe der Wohnung und die Miethöhe an. Strom und Warmwasser muss der Betroffene selbst bezahlen. Sind die Warmwasser- in den Heizkosten enthalten, werden von den Heizkosten pauschal 18 Prozent abgezogen und 82 Prozent von der Kommune übernommen.
Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen werden als Kosten der Unterkunft auch von der Kommune bezahlt:
Nicht übernommen werden die Kreditraten. Zusätzliches Wohngeld gibt es künftig für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht. Ist die Wohnung eines Bedürftigen teuerer und größer als von der Kommune festgelegt, muss der Betroffene spätestens nach sechs Monaten umziehen. Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags muss die Kommune ihre Zustimmung geben. Kaution und Umzugskosten können von Kommunen übernommen werden. Mietschulden können als Darlehen bezahlt werden, allerdings nur, wenn dadurch sowohl Obdachlosigkeit als auch Arbeitslosigkeit vermeidbar sind.
Was unter "angemessenem" Wohnraum zu verstehen ist, entscheidet jede Kommune (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) selbst. Die Kriterien werden in den kommenden Wochen festgelegt. Neben der Quadratmeterzahl ist auch der Mietpreis pro Quadratmeter mit ausschlaggebend. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums werden folgende Quadratmeter-Zahlen bei Mietwohnungen als angemessen betrachtet:
Bei Einfamilienhäusern sind 130 Quadratmeter, bei Eigentumswohnungen 120 im Gespräch. Ob ein als nicht angemessen eingestuftes Haus verkauft werden muss, hängt auch vom erzielbaren Preis ab. Liegt dieser unter 90 Prozent des Zeitwertes, bleibt es dem bisherigen Eigentümer erhalten. Grund ist dann die "offensichtliche Unwirtschaftlichkeit".