Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwendiger Ernährung
Anders als bei der Sozialhilfe bekommen die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld kein zusätzliches Geld für Kleidung und Möbel. In der jeweiligen Summe ist dafür bereits eine Pauschale von 48 Euro enthalten. Auch gibt es am Ende des Jahres kein Weihnachtsgeld mehr.
Es gibt allerdings Leistungen für so genannten Mehrbedarf:
Schwangere Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II erhalten ab der 12. Schwangerschaftswoche 17 Prozent mehr Arbeitslosengeld.
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Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit mehreren minderjährigen Kindern bekommen zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes
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Alleinerziehende mit vier oder mehr minderjährigen Kindern haben Anspruch auf 12 Prozent mehr pro Kind. Insgesamt sind max. 60 Prozent des Regelsatzes zusätzlich möglich.
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Je nach Bedarf gibt es Sonderleistungen, z.B. bei der Erstausstattung der Wohnung und bei Grundausstattung mit Kleidung vor allem bei Schwangerschaft und Geburt. Das kann jeweils als Sach- oder Geldleistung (auch als Pauschale) erfolgen. Die Kommunen finanzieren die Teilnahme von Kindern an mehrtägigen Klassenfahren.