Die monatliche Regelleistung beträgt für erwerbsfähige Personen, die alleinstehend oder allein-erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschl. Berlin 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro. Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistungen der Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist, mindert es die Geldleistungen der kommunalen Träger.