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Bruttoarbeitslohn (Beitragsbemessungsgrenze 61.200 EUR) |
50.000 EUR |
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Arbeitgeber-Anteil 9,75 % |
4.875 EUR |
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Arbeitnehmer-Anteil 9,75 % |
4.875 EUR |
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Beiträge an eine private Leibrentenversicherung |
1.000 EUR |
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Gesamtbeiträge |
10.750 EUR |
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Höchstens |
20.000 EUR |
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zu berücksichtigen |
10.750 EUR |
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davon 60 % |
6.450 EUR |
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Abzügl. Arbeitgeber-Anteil |
4.875 EUR |
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Abzugsbetrag |
1.575 EUR |
Eine vereinfachte Berechnung können pflichtversicherte Arbeitnehmer dann vornehmen, wenn ihre Altersvorsorgeaufwendungen ausschließlich auf die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
zurückzuführen sind. Hier gilt: 20 % der eigenen Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Zahlt ein Arbeitnehmer z.B. im Jahr 2005 Beiträge von 3.000 EUR zur gesetzlichen Rentenversicherung, kann er 600 EUR als Sonderausgabe ansetzen.
Die effektive Steuerersparnis richtet sich dann nach dem individuellen Steuersatz.