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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Arbeitnehmer
Selbständiger
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Arbeitnehmer

Bruttoarbeitslohn (Beitragsbemessungsgrenze 61.200 EUR)

50.000 EUR

Arbeitgeber-Anteil 9,75 %

4.875 EUR

Arbeitnehmer-Anteil 9,75 %

4.875 EUR

Beiträge an eine private Leibrentenversicherung

1.000 EUR

Gesamtbeiträge

10.750 EUR

Höchstens

20.000 EUR

zu berücksichtigen

10.750 EUR

davon 60 %

6.450 EUR

Abzügl. Arbeitgeber-Anteil

4.875 EUR

Abzugsbetrag

1.575 EUR


Eine vereinfachte Berechnung können pflichtversicherte Arbeitnehmer dann vornehmen, wenn ihre Altersvorsorgeaufwendungen ausschließlich auf die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zurückzuführen sind. Hier gilt: 20 % der eigenen Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Zahlt ein Arbeitnehmer z.B. im Jahr 2005 Beiträge von 3.000 EUR zur gesetzlichen Rentenversicherung, kann er 600 EUR als Sonderausgabe ansetzen.

Die effektive Steuerersparnis richtet sich dann nach dem individuellen Steuersatz.

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