Für die private Altersvorsorge mit der staatlich geförderten "Riester-Rente" werden einheitliche Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife) vorgeschrieben. Zugleich wird den Anlegern die Möglichkeit eingeräumt, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen.