Ganzes Dokument anzeigen
Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Betriebliche Altersversorgung

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung werden vereinheitlicht. Dazu werden die Beiträge für eine Direktversicherung von der Steuer befreit. Aus Gründen des Vertrauensschutzes bleibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für jene Beiträge an Pensionskassen und Direktversicherungen bestehen, die auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die vor Inkrafttreten der Neuregelung erteilt wurde. Für neue Zusagen wird als Ersatz für den Wegfall der Pauschalbesteuerung der steuerfreie Höchstbetrag von bisher 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze um den Festbetrag von 1800 Euro im Jahr erhöht.

Exekutive
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv