Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung werden vereinheitlicht. Dazu werden die Beiträge für eine Direktversicherung von der Steuer befreit. Aus Gründen des Vertrauensschutzes bleibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für jene Beiträge an Pensionskassen und Direktversicherungen bestehen, die auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die vor Inkrafttreten der Neuregelung erteilt wurde. Für neue Zusagen wird als Ersatz für den Wegfall der Pauschalbesteuerung der steuerfreie Höchstbetrag von bisher 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze um den Festbetrag von 1800 Euro im Jahr erhöht.