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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung

Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung (Sonderausgabenabzug und Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge abgeschafft. Auszahlungen aus Altverträgen aus Gründen des Vertrauensschutzes bleiben steuerfrei. Bei künftig abgeschlossenen Verträgen greift für Versicherte, die zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Vertrag länger als 12 Jahre lief, das Halbeinkünfteverfahren. Die Auszahlungsbeträge müssen zur Hälfte versteuert werden.

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