Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung (Sonderausgabenabzug und Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge abgeschafft. Auszahlungen aus Altverträgen aus Gründen des Vertrauensschutzes bleiben steuerfrei. Bei künftig abgeschlossenen Verträgen greift für Versicherte, die zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Vertrag länger als 12 Jahre lief, das Halbeinkünfteverfahren. Die Auszahlungsbeträge müssen zur Hälfte versteuert werden.