Im Gesetz wird unterschieden zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Selbständige können grundsätzlich Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 20 000 Euro im Jahr geltend machen. Allerdings werden die geleisteten Beiträge in der Übergangsphase ab 2005 zunächst mit 60 Prozent anerkannt. Der Prozentsatz wird wie bei anderen Steuerpflichtigen jedes Jahr um 2 Prozentpunkte erhöht, so daß 2025 die Beträge zu 100 Prozent berücksichtigt werden. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steht ihnen ein Abzug von 2400 Euro zur Verfügung. Arbeitnehmer und Beamte, die einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung erhalten oder über einen Beihilfeanspruch verfügen, können 1500 Euro geltend machen.