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Das Alterseinkünftegesetz ab 1.1.2005
Einführung
Renteneinkünfte der Arbeitnehmer
Leibrenten
Bestandsrenten und Neuzugänge
Rentenbeiträge
Altersvorsorgeaufwendungen
Beamtenpensionen und Werkspensionen
Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung
Betriebliche Altersversorgung
Einheitliche Tarife
Zusatzversorgung
Steuerliche Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnungsbeispiele
Günstigerprüfung
Die Ermittlung des Rentenfreibetrags
Öffnungsklausel
Rentenbezugsmitteilungen zur Sicherstellung der Besteuerung
Änderungen bei der Kapitallebensversicherungen
Änderungen bei der "Riester-Rente"
Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
In-Kraft-Treten
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Rentenbeiträge

Bei den Rentenbeiträgen ist zunächst ein Abzug von 60 Prozent vorgesehen. Ein sofortiger vollständiger Abzug der gesetzlichen und privaten Beiträge zur Altersvorsorge hätte zu Steuerausfällen von mehr als 20 Milliarden Euro geführt. Die Freistellung der Beiträge steigt bis 2025 jährlich um 2 Punkte auf 100 Prozent. Dann wird der absetzbare Höchstbetrag von 20 000 Euro erreicht. Zu dem Abzugsrahmen zählt der Arbeitgeberanteil . Für den privaten Beitrag bleibt ein steuerbegünstigter Anteil von 10 Prozentpunkten. Dies würde Geringverdiener schlechter stellen als heute. Um das zu vermeiden, gibt es eine " Günstigerprüfung " und die Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen bis 2014.

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