Bei den Rentenbeiträgen ist zunächst ein Abzug von 60 Prozent vorgesehen. Ein sofortiger vollständiger Abzug der gesetzlichen und privaten Beiträge zur Altersvorsorge hätte zu Steuerausfällen von mehr als 20 Milliarden Euro geführt. Die Freistellung der Beiträge steigt bis 2025 jährlich um 2 Punkte auf 100 Prozent. Dann wird der absetzbare Höchstbetrag von 20 000 Euro erreicht. Zu dem Abzugsrahmen zählt der Arbeitgeberanteil . Für den privaten Beitrag bleibt ein steuerbegünstigter Anteil von 10 Prozentpunkten. Dies würde Geringverdiener schlechter stellen als heute. Um das zu vermeiden, gibt es eine " Günstigerprüfung " und die Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen bis 2014.