Die Bestandsrenten und Neuzugänge 2005 bleiben damit nur noch bis zu rund 18 900 Euro im Jahr bei Alleinstehenden steuerfrei. Für Verheiratete ist der Betrag doppelt so hoch. Bisher war eine jährliche Rente von 38 000 Euro steuerfrei. Mit der schrittweisen Neufestlegung des Steueranteils wird für jeden Rentner ein fester steuerfreier Rentenbetrag errechnet. Bisher zahlen 2 Millionen Rentner Steuern. Über der Grenze liegen meist Haushalte mit Zusatzeinkünften aus Betriebsrenten, Zinsen, Mieten oder Pachten. Künftig müssen nach Schätzung des Finanzministeriums 3,3 Millionen Rentner Steuern zahlen. Damit bleiben 10,9 Millionen Rentnerhaushalte (ca. 80 Prozent) weiter unbelastet. Um eine Doppelbesteuerung in Extremfällen auszuschließen, ist eine Öffnungsklausel eingefügt worden. Rentner, die mindestens zehn Jahre Beiträge über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisteten, können für die darauf beruhenden Renten die günstigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil wählen.